Zum 01. Januar 2021 tritt eine neue Heilmittel-Richtlinie in Kraft und dadurch ergeben sich einige Änderungen im Praxisalltag.
Hier brauchen wir Ihre Hilfe: Ab dem 01. Januar 2021 gibt es neue Vordrucke für Heilmittel-Verordnungen. Wir dürfen dann nur noch mit der Behandlung beginnen, wenn die Verordnung auf dem neuen Muster erfolgt ist.
Helfen Sie uns und achten Sie bitte darauf, dass ihr Arzt dieses neue Verordnungsmuster benutzt.
Rechts sehen Sie solch ein Muster. Sie erkennen es sofort an dem markierten Feld.
Wenn Sie bisher Verordnungen außerhalb des Regelfalles erhalten haben, kann der Arzt auch weiterhin Heilmittel gemäß des Heilmittelkatalogs verordnen. Sollte es Probleme geben, kontaktieren Sie uns, wir helfen Ihnen gerne weiter.
Bei weiteren Fragen, wenden Sie sich an uns.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung
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